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Das Projekt der Gastprofessur
für deutsche Wissenschaftler wird seit dem Jahr 1997 durchgeführt und
wird von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung in Essen
finanziert. Es umfasst alle Fakultäten der Jagiellonen Universität
außer der Medizinischen Fakultät. An dem Programm nehmen jährlich
bis zu vier deutsche Wissenschaftler teil.
1. Im Rahmen der Gastprofessur
werden habilitierte deutsche Wissenschaftler (in den meisten Fällen
Professoren und Dozenten deutscher Universitäten) jeweils für ein halbes
Semester (zwei Monate) nach Krakau eingeladen, um Vorlesungen und
Seminare (im Umfang von 8 Unterrichtsstunden pro Woche) für polnische
Studenten zu halten und mit den einladenden polnischen Wissenschaftlern
zusammenzuarbeiten.
Die einladenden
Wissenschaftler verpflichten sich, für ihre Gäste gute Bedingungen für
die wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung zu stellen.
Die möglichen Termine des Aufenthaltes in
Krakau sind folgende:
2. Die von den deutschen
Wissenschaftlern angebotenen Veranstaltungen werden in das
Vorlesungsverzeichnis aufgenommen, und die Studenten werden
entsprechende Leistungsnachweise dafür bekommen können. Über die Sprache
der Veranstaltungen werden sich die eingeladenen Professoren jeweils mit
den einladenden Fakultäten oder Instituten verständigen (in den meisten
Fällen wird das wahrscheinlich Deutsch oder Englisch sein.)
3. Den Gastprofessoren wird
seitens der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine kostenlose
Unterkunft zur Verfügung gestellt und die Anreise nach Krakau und zurück
finanziert. Die Gastprofessoren bekommen ein Honorar in Höhe von 1250
Euro brutto pro Monat. Es wird als Gegenwert in Zloty ausgezahlt.
4. Falls Sie sich um die Gastprofessur an der Jagiellonen
Universität bewerben möchten, müssen Sie folgende Bedingungen
erfüllen:
a) Verständigen Sie sich bitte
zuerst mit einem polnischen Professor der Jagiellonen Universität, der
bereit wäre, Sie im Rahmen des Programms nach Krakau einzuladen und Sie
als Kandidaten für das Programm vorzuschlagen. Es sei dabei betont,
dass die Gastprofessoren von Wissenschaftlern der Jagiellonen
Universität vorgeschlagen werden müssen. Weder die Deutsch-Polnische
Akademische Gesellschaft noch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach
Stiftung vermitteln bei der Suche nach entsprechenden Professoren, die
Sie nach Krakau einladen könnten.
b) Die Kandidatur muss
auch vom Leiter des einladenden Instituts begrüsst und akzeptiert werden,
weil die Vorlesungen des Gastprofessors in das Studienprogramm
aufgenommen werden sollen. Beachten Sie bitte, dass die Einladung vom
einladenden Institut nicht ausreicht, um die Gastprofessorenstelle im
Rahmen dieses Programms zu bekommen. Es müssen weitere unten genannte
formelle Bedingungen erfüllt werden.
c) Sobald Sie eine
verbindliche Einladung vom Ihren polnischen Kollegen erhalten haben,
schicken Sie bitte die unten im Punkt 5 genannten Unterlagen nach Krakau.
Senden Sie bitte die Dokumente an die Adresse des Sie einladenden
Professors, NICHT an die Adresse des Akademischen Auslandsamtes, bzw.
einer anderen Stelle an der Universität.
d) Der Sie einladende
Professor soll diese Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt der
Jagiellonen Universität vorlegen. Den Unterlagen sollen auch weitere vom
polnischen Institut ausgestellte Dokumente / Schreiben beigefügt werden.
Ohne diese Anlagen ist die Bewerbung unvollständig und kann nicht
berücksichtigt werden. Daher wäre es zwecklos, die Bewerbungsunterlagen
direkt an das Akademische Auslandsamt zu schicken.
e) Über die Berufung wird eine
vom Rektor der Jagiellonen Universität bestellte Kommission bis Ende
April entscheiden.
f) Kurz danach erhalten Sie
von der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine Information
darüber, welche Entscheidung bezüglich Ihrer Kandidatur getroffen wurde.
g) Da die Berufung im
Einvernehmen mit dem Stifter erfolgt, müssen die von der Universität
ausgewählten Kandidaten der Alfried-Krupp-Stiftung vorgestellt werden.
Nachdem die Stiftung allen Kandidaten zugestimmt hat, erhalten Sie von
der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine verbindliche
Bestätigung über die Berufung auf die Gastprofessorenstelle. Erst der
Erhalt dieser Bestätigung bedeutet, dass Sie an dem
Gastprofessorenprogramm teilnehmen können und dass Ihr Aufenthalt in
Krakau aus den Mitteln der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach
Stiftung finanziert werden kann.
5. Die polnischen
Wissenschaftler, die einen deutschen Kollegen formell vorschlagen
möchten, sind verpflichtet, folgende, von ihm erhaltene Unterlagen beim
Akademischen Auslandsamt der Jagiellonen Universität vorzulegen:
- eine schriftliche Erklärung,
daß er die Einladung annehmen wird, zusammen mit den eventuellen
Präferenzen bezüglich des Termins des Aufenthaltes in Krakau;
- eine kurze Beschreibung der
Veranstaltungen, die er in Krakau anbieten kann, wie auch des
Forschungsvorhabens;
- einen Lebenslauf;
- eine schriftliche Erklärung,
daß der Kandidat nach Ende des Aufenthaltes in Krakau einen
Abschlußbericht vorlegt.
Den Unterlagen sollen auch
weitere vom polnischen Institut ausgestellte Dokumente / Schreiben
beigefügt werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen
sind spätestens bis zum 15. März
2006 nach Krakau einzusenden.