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Allgemeine Informationen über die Gastprofessur

der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft

an der Jagiellonen Universität, Krakau.

I

Das Projekt der Gastprofessur für deutsche Wissenschaftler wird seit dem Jahr 1997 durchgeführt und wird von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung in Essen finanziert. Es umfasst alle Fakultäten der Jagiellonen Universität außer der Medizinischen Fakultät. An dem Programm nehmen jährlich bis zu vier deutsche Wissenschaftler teil.

 

1. Im Rahmen der Gastprofessur werden habilitierte deutsche Wissenschaftler (in den meisten Fällen Professoren und Dozenten deutscher Universitäten) jeweils für ein halbes Semester (zwei Monate) nach Krakau eingeladen, um Vorlesungen und Seminare (im Umfang von 8 Unterrichtsstunden pro Woche) für polnische Studenten zu halten und mit den einladenden polnischen Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten.

Die einladenden Wissenschaftler verpflichten sich, für ihre Gäste gute Bedingungen für die wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung zu stellen. Die möglichen Termine des Aufenthaltes in Krakau sind folgende:

 

                        1. 10. 2006 - 30. 11. 2006                 14. 02. 2007 - 14. 04. 2007

                        1. 12. 2006 - 31. 01. 2007                 15. 04. 2007 - 15. 06. 2007

 

2. Die von den deutschen Wissenschaftlern angebotenen Veranstaltungen werden in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommen, und die Studenten werden entsprechende Leistungsnachweise dafür bekommen können. Über die Sprache der Veranstaltungen werden sich die eingeladenen Professoren jeweils mit den einladenden Fakultäten oder Instituten verständigen (in den meisten Fällen wird das wahrscheinlich Deutsch oder Englisch sein.)

 

3. Den Gastprofessoren wird seitens der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt und die Anreise nach Krakau und zurück finanziert. Die Gastprofessoren bekommen ein Honorar in Höhe von 1250 Euro brutto pro Monat. Es wird als Gegenwert in Zloty ausgezahlt.

 

            4. Falls Sie sich um die Gastprofessur an der Jagiellonen Universität bewerben möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

 

a) Verständigen Sie sich bitte zuerst mit einem polnischen Professor der Jagiellonen Universität, der bereit wäre, Sie im Rahmen des Programms nach Krakau einzuladen und Sie als Kandidaten für das Programm vorzuschlagen. Es sei dabei betont, dass die Gastprofessoren von Wissenschaftlern der Jagiellonen Universität vorgeschlagen werden müssen. Weder die Deutsch-Polnische Akademische Gesellschaft noch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung vermitteln bei der Suche nach entsprechenden Professoren, die Sie nach Krakau einladen könnten.

 

b) Die Kandidatur muss auch vom Leiter des einladenden Instituts begrüsst und akzeptiert werden, weil die Vorlesungen des Gastprofessors in das Studienprogramm aufgenommen werden sollen. Beachten Sie bitte, dass die Einladung vom einladenden Institut nicht ausreicht, um die Gastprofessorenstelle im Rahmen dieses Programms zu bekommen. Es müssen weitere unten genannte formelle Bedingungen erfüllt werden.

 

c) Sobald Sie eine verbindliche Einladung vom Ihren polnischen Kollegen erhalten haben, schicken Sie bitte die unten im Punkt 5 genannten Unterlagen nach Krakau. Senden Sie bitte die Dokumente an die Adresse des Sie einladenden Professors, NICHT an die Adresse des Akademischen Auslandsamtes, bzw. einer anderen Stelle an der Universität.

 

d) Der Sie einladende Professor soll diese Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Jagiellonen Universität vorlegen. Den Unterlagen sollen auch weitere vom polnischen Institut ausgestellte Dokumente / Schreiben beigefügt werden. Ohne diese Anlagen ist die Bewerbung unvollständig und kann nicht berücksichtigt werden. Daher wäre es zwecklos, die Bewerbungsunterlagen direkt an das Akademische Auslandsamt zu schicken.

 

e) Über die Berufung wird eine vom Rektor der Jagiellonen Universität bestellte Kommission bis Ende April entscheiden.

 

f) Kurz danach erhalten Sie von der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine Information darüber, welche Entscheidung bezüglich Ihrer Kandidatur getroffen wurde.

 

g) Da die Berufung im Einvernehmen mit dem Stifter erfolgt, müssen die von der Universität ausgewählten Kandidaten der Alfried-Krupp-Stiftung vorgestellt werden. Nachdem die Stiftung allen Kandidaten zugestimmt hat, erhalten Sie von der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft eine verbindliche Bestätigung über die Berufung auf die Gastprofessorenstelle. Erst der Erhalt dieser Bestätigung bedeutet, dass Sie an dem Gastprofessorenprogramm teilnehmen können und dass Ihr Aufenthalt in Krakau aus den Mitteln der  Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung finanziert werden kann.

 

5. Die polnischen Wissenschaftler, die einen deutschen Kollegen formell vorschlagen möchten, sind verpflichtet, folgende, von ihm erhaltene Unterlagen beim Akademischen Auslandsamt der Jagiellonen Universität vorzulegen:

- eine schriftliche Erklärung, daß er die Einladung annehmen wird, zusammen mit den eventuellen Präferenzen bezüglich des Termins des Aufenthaltes in Krakau;

- eine kurze Beschreibung der Veranstaltungen, die er in Krakau anbieten kann, wie auch des Forschungsvorhabens;

- einen Lebenslauf;

- eine schriftliche Erklärung, daß der Kandidat nach Ende des Aufenthaltes in Krakau einen Abschlußbericht vorlegt.

Den Unterlagen sollen auch weitere vom polnischen Institut ausgestellte Dokumente / Schreiben beigefügt werden.

Ihre Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 15. März 2006 nach Krakau einzusenden.

 

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